AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stromspar GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Stromspar GmbH und ihren Kunden, darunter Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Stromspar GmbH diesen schriftlich zustimmt.
2. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu, das durch separate Belehrung mitgeteilt wird. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
3. Vertragsschluss und Angebot
Angebote der Stromspar GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens durch Lieferung der Ware zustande. Vertragssprache ist Deutsch.
4. Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager oder Hersteller an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Für Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder bei Abholung durch den Kunden auf diesen über. Vereinbarte Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich zugesichert. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände verlängert sich die Frist entsprechend.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt., zzgl. Verpackungs- und Versandkosten. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Eine Anzahlung in Höhe von 40 % ist bei Auftragsbestätigung zu leisten. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stromspar GmbH. Unternehmerkunden dürfen die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, solange die Eigentumsrechte der Stromspar GmbH gewahrt bleiben.
6. Preisanpassungsklausel
Die Stromspar GmbH behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn es nach Vertragsschluss zu erheblichen Kostensteigerungen kommt, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Dies gilt insbesondere für Preiserhöhungen bei Materialkosten, Transportkosten, Energie, Zölle oder andere öffentlich-rechtliche Abgaben, die einen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtkalkulation des Auftrags haben.
Eine Preisanpassung erfolgt nur, wenn die Steigerung der Kosten einen Gesamtbetrag von 5 % des ursprünglichen Auftragswertes übersteigt. In diesem Fall wird die Stromspar GmbH den Kunden rechtzeitig über die Preisanpassung informieren und die Anpassung transparent begründen. Der Kunde ist verpflichtet, die angepassten Preise zu akzeptieren und die Leistungen zu den geänderten Konditionen in Anspruch zu nehmen.
7. Verzugsregelungen, Diskont- und Wechselspesen
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist die Stromspar GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Kann die Stromspar GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden ausgegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst, stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder beantragt ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen, so ist die Stromspar GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen. Bei noch nicht ausgeführten Lieferungen ist die Stromspar GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen kann.
Die Stromspar GmbH ist berechtigt, Zahlungen trotz abweichender Bestimmungen des Kunden zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Der Kunde wird über die erfolgte Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, werden Zahlungen zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht an Zahlungen steht dem Kunden nicht zu, insbesondere nicht bei Mängeln, es sei denn, es liegt eine von der Stromspar GmbH anerkannte Minderung vor. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Stromspar GmbH anerkannt sind.
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen anzeigen. Die Haftung der Stromspar GmbH ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Schadenersatzansprüche sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Besondere Bestimmungen für den Verkauf und Einbau von LED-Systemen
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Eigentumsübergang: Das Eigentum an LED-Leuchten geht erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über.
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Installationsbedingungen: Der Kunde sorgt für eine geeignete Installationsumgebung.
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Unvorhersehbare bauliche Eigenschaften: Treten unvorhersehbare bauliche Bedingungen auf, die zusätzliche Arbeiten erforderlich machen, informiert die Stromspar GmbH den Kunden, wobei die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden gehen.
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Haftungsausschluss für bauliche Mängel: Die Stromspar GmbH haftet nicht für Schäden durch unvorhersehbare bauliche Mängel.
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Zusätzliche Arbeiten: Zusätzliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation der LED-Systeme werden gesondert berechnet.
10. Reparatur-, Montage- und Mängelbeseitigungskonditionen
Für Reparaturen und Montagen gelten diese Bedingungen entsprechend. Der Kunde sorgt für geeignete Arbeitsbedingungen und die Bereitstellung erforderlicher Materialien und Energie. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich und als verbindlich gekennzeichnet ist. Steiger- und Gerüstkosten werden von der Stromspar GmbH nicht übernommen und sind vom Kunden separat zu beauftragen und zu tragen.
11. Zusätzliche Installations- und Kundenpflichten
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Vorbereitende Maßnahmen: Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle baulichen, elektrischen und sonstigen notwendigen Voraussetzungen für die Installation der zu liefernden und montierenden Geräte vor Arbeitsbeginn erfüllt sind. Dies umfasst, jedoch nicht ausschließlich, die Bereitstellung von Anschlüssen, Kabelwegen und der erforderlichen Installationsumgebung.
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Zugänglichkeit: Der Kunde verpflichtet sich, die Installationsstellen leicht zugänglich und frei von Hindernissen zu halten, um einen reibungslosen Ablauf der Installationsarbeiten zu ermöglichen. Andernfalls behält sich die Stromspar GmbH vor, die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
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Verzögerungen durch fehlende Voraussetzungen: Sollten die Arbeiten aufgrund fehlender Voraussetzungen oder unzureichender Zugänglichkeit nicht durchführbar sein, ist die Stromspar GmbH berechtigt, den Auftrag zu verschieben und entstandene Kosten zu berechnen.
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Genehmigungen und Sicherheitsmaßnahmen: Der Kunde ist für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich und trägt die Kosten für notwendige Sicherheitsmaßnahmen, die außerhalb der Verantwortung der Stromspar GmbH liegen.
12. Änderungswünsche und Folgearbeiten
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Nachträgliche Änderungen: Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu zusätzlichen Kosten führen. Die Stromspar GmbH ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche zu akzeptieren, die den ursprünglichen Vertrag erheblich ändern würden.
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Folgearbeiten: Arbeiten, die aufgrund von Kundenanforderungen oder -änderungen notwendig werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Hierzu gehören auch Anpassungen der bestehenden Installationen und die Wiederherstellung von baulichen Bedingungen, die durch die Installation betroffen sein könnten.
13. Referenzklausel
Der Kunde erteilt der Stromspar GmbH das Recht, die erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden. Die Stromspar GmbH ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken in eigenen Werbematerialien, auf der Unternehmenswebsite und in weiteren medialen Präsentationen zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Nutzung schriftlich.
14. Kündigung und Zahlung
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen und muss die bis dahin erbrachten Leistungen und Kosten tragen. Zahlungen sind nach Abnahme der Leistung sofort und ohne Abzug fällig.
15. Eigentumsvorbehalt und erweiterte Pfandrechte
Die Stromspar GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Stromspar GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
16. Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware nach Beendigung der Nutzung gemäß den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen oder die Entsorgung der Stromspar GmbH zu überlassen.
17. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Stromspar GmbH in Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann ist.